Unternehmen

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebs­wirt­schaft­liche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen.

Zur Vermeidung schwer­wie­gender Fehler be­darf es kompetenten Rates, et­wa bei der Grün­dung und Füh­rung eines Unter­neh­mens sowie der Planung der Un­ternehmens­nach­fol­ge. Der Notar ist schon auf­grund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusam­men­hang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.





Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handels­bilanz­rechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.


Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Ge­schäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kenn­zeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Fir­men deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein unter­scheidungskräftiger Phantasiename, der nicht dem Unternehmens­gegenstand entnommen ist sein (z.B. "“Beach GmbH" für Sonnen­stu­dio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.



Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhält­nisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura
  • Änderung der Firma
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften
  • Verschmelzung eines Unternehmens mit einem anderen Unternehmen oder Spaltung eines Unternehmens

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung.

Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister.

Der Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.



Umorganisation und Verkauf von Unternehmens­anteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.


Unternehmens­nachfolge

Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens und damit Wegfall einer zur Vertretung legitimierten Person gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.